Freie Gemeinschaftsschule Quickborn

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§ 1 Präambel

Jeder Schüler verhält sich rücksichtsvoll gegenüber Mitarbeitern der Schule und gegenüber Mitschülern.

Bei Nichteinhaltung der Hausordnung wenden die Lehrkräfte und sonstigen pädagogischen Mitarbeiter die Interventionskette der Freien Grund- und Gemeinschaftsschule konsequent an. Sie ist Bestandteil der Hausordnung.


§ 2 Allgemeine Verhaltensregeln

Jeder Schüler trägt für die Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude Sorge. Dazu gehören folgende Verhaltensregeln. Dazu gehört

  • auf Fluren und in den Treppenhäusern darf nicht gerannt werden
  • eine angemessene Lautstärke darf nicht überschritten werden
  • das Entsorgen von Abfällen in den aufgestellten Behältern. Das gilt insbesondere für die Toilettenbereiche
  • das Aufheben von Müll in den Fluren
  • das Sauberhalten der Tische und Tafeln
  • Schulwände werden nicht beklebt, bemalt oder anderweitig beschmutzt
  • das Herrichten der Tisch- und Stuhlordnung
  • das Ausfegen der Räume nach der letzten Unterrichtsstunde
  • die Aufbewahrung von Mänteln, Jacken und Schultaschen in den dafür vorgesehenen Spinden
  • Rauchen ist in der Schule und auf dem Schulgelände nicht gestattet
  • alkoholische Getränke dürfen in die Schule nicht mitgebracht, ausgeschenkt oder selbst getrunken werden. Bei besonderen Anlässen kann die Schulleitung eine Ausnahmegenehmigung erteilen
  • Drogen und andere Rauschmittel sind nicht erlaubt
  • Besucher der Schule melden sich immer im Schulsekretariat an

§ 3 Benutzung von Mobiltelefonen

Das Benutzen von Mobiltelefonen oder ähnlichen elektronischen Geräten ist auf dem gesamten Schulcampus für Schüler nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung sind diese von allen Lehrkräften einzuziehen und im Sekretariat zu hinterlegen. Diese sind von den Eltern abzuholen. Die Geräte sind bei Mitführung ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren, dies gilt auch für die Pausen, Freistunden und nach Unterrichtsschluss. Unterrichtsrelevante Ausnahmen kann die jeweilige Lehrkraft zulassen. Verabredungen für die Freizeit mit Mitschülern oder Abstimmungen mit dem privaten Umfeld sind gleichermaßen im privaten Rahmen zu belassen. Telefonische Verabredungen sind von einem Schultelefon nicht möglich.


§ 4 Verhalten vor Unterrichtsbeginn

  • das Gebäude wird von den Schülern nicht vor 7 Uhr betreten
  • die Schüler halten sich bis 07:55 Uhr in der Mensa auf
  • die Lehrkräfte ermöglichen ab 07:55 Uhr allen Schülern den Zugang zu den Klassen-/ Fachräumen

§ 5 Verhalten in den Pausen

  • in den Pausen begeben sich die Schüler zügig in die Pause. Längere Aufenthalte auf den Fluren sollten vermieden werden
  • eine Regenpause wird durch ein akustisches Signal angezeigt. In diesen Fällen dürfen die Kinder in ihren jeweiligen Klassenräumen die Pause verbringen
  • die Räume werden von den Lehrkräften nach der Nutzung verschlossen
  • Dachterrasse: Aus Sicherheitsgründen ist es verboten Gegenstände über den Zaun zu werfen. Des Weiteren ist das Spucken sowie das Ausschütten von Getränken verboten. Die Benutzung der Dachterrasse erfolgt nur unter Aufsicht des Lehrpersonals und ist nur den oberen Klassenstufen (Klasse 11 bis 13) sowie dem Lehrpersonal vorbehalten. Ausnahmen werden bekannt gegeben. Bei extremen Wetterlagen (Sturm, Eisglätte, starke Sonneneinstrahlung) behält die Schulleitung sich vor, die Benutzung der Dachterrasse zu untersagen.

§ 6 Verhalten im Unterricht

Jeder Schüler ist aufgefordert, sich im Unterricht so zu verhalten, dass er das Lernen seiner Mitschüler nicht beeinträchtigt. Dabei ist in jeder Situation auf eine die angemessene Lautstärke zu achten. Dabei sind auch alle Lehrkräfte aufgefordert in allen Lernsituationen für ein angemessenes Lernklima zu sorgen.

  • das Aufsuchen der Toiletten erfolgt nur nach Erlaubnis des Lehrers, jedoch nicht in den ersten oder letzten fünf Unterrichtsminuten, nach Möglichkeit jedoch in der Pause
  • die Toiletten sind in einem einwandfreien und sauberen Zustand zu halten. Verunreinigungen und Überschwemmungen sind zu vermeiden und sofort zu melden,
  • die Schulflure sind als Fluchtwege freizuhalten
  • im Treppenhaus darf nichts abgestellt werden, dass den Fluchtweg behindert, d.h. keine Arbeitsplätze, Tische oder Stühle im Treppenhaus
  • Beginn und Ende der Stunde wird der Lehrkraft durch das Klingelzeichen angezeigt,
  • Lehrer und Schüler begrüßen sich höflich
  • auf angemessene Kleidung ist zu achten
  • in den Klassenräumen ist es untersagt geschältes und aufgeschnittenes Obst liegenzulassen. In der Mensa steht für die tägliche Obstportion ein Obstkorb bereit
  • Heißgetränke im Klassenraum sind aufgrund der Verbrühungsgefahr nicht erlaubt. Ein Getränkespender in der Mensa wird aufgestellt
  • die Lehrkräfte achten auf das Verschließen der Fenster und Räume nach Unterrichtsschluss
  • alle Stühle müssen nach dem Unterricht hochgestellt werden.

§ 7 Verhalten in den Fachräumen

  • das Essen und Trinken ist in den Fachräumen aus gesundheitlichen und technischen Gründen untersagt
  • das Benutzen der Instrumente in den Musikräumen, Werkzeuge im Werkraum sowie die Computer im Medienraum darf nur mit Erlaubnis des Fachlehrers erfolgen

§ 8 Fehlzeitenregelungen

Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, sind von einem Erziehungsberechtigten bis 8:00 Uhr telefonisch im Sekretariat krank zu melden. Ist ein Schüler am Tag einer Klassenarbeit erkrankt, ist ein ärztliches Attest mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die Klassenarbeit ist dann an einem festgelegten Tag nachzuschreiben.

Das ärztliche Attest ist allerdings grundsätzlich auch bei angekündigten Tests und Referaten vorzulegen. Ist ein Schüler erkrankt, ohne dass eine Klassenarbeit, ein angekündigter Test oder ein Referat ansteht, reicht ein Entschuldigungsschreiben der Eltern aus. Die Schule geht aber zum Wohle der Schüler davon aus, dass spätestens nach ca. drei Krankheitstagen ein Arzt aufgesucht und somit dann ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Generell gilt: Fehlt ein Schüler ohne ärztliches Attest bei angekündigten Klausuren, Klassenarbeiten, Tests oder Referaten wird grundsätzlich die schlechteste Beurteilung erteilt.


§ 9 Lehrerzimmer

  • die Benutzung der Teeküche beinhaltet auch das Wegräumen des schmutzigen Geschirrs in die bereitgestellten Spülmaschinen (siehe aushängenden Dienstplan)
  • die Lehrerzimmer sind aufgeräumt zu halten: Schmutziges Geschirr wird in die vorhandenen Spülmaschinen oder auf die bereitgestellten Küchenwagen der Mensa gestellt
  • die Arbeitsplätze sind jederzeit in einem aufgeräumten Zustand zu halten. Flaschen und Tassen sind am Ende des Arbeitstages wegzuräumen
  • die Schränke in den Lehrerzimmern sind nicht zu bekleben
  • an den Wänden darf kein Tesafilm zur Befestigung von Aushängen verwendet werden

§ 10 Ganztagsbetreuung

  • die Mensa und ggf. Räume, dürfen nach den Essenszeiten als Aufenthaltsort genutzt werden
  • es ist darauf zu achten, dass sämtliche Räume nach der Benutzung ordentlich und sauber hinterlassen werden
  • um 13:40 beginnt die nachschulische Betreuung
  • zur Überprüfung der Anwesenheit meldet sich jeder Schüler bei der Betreuung ab 13:40 Uhr an
  • jeder teilnehmende Schüler meldet sich bei Abholung beim erzieherischen Personal persönlich ab
  • Anmeldungen für die Ferienbetreuung sind als verbindlich anzusehen
  • es gelten die Regelungen der Hausordnung

§ 11 Fundsachen

  • wertvolle Gegenstände wie Mobiltelefone, Schmuck, Schlüssel, Portemonnaies sind im Schulsekretariat abzugeben.
  • Kleidungsstücke, Sportsachen, Sportbeutel etc. werden in die bereitgestellte Kiste gelegt


Stand: 15.02.2018
Die Schulleitung