Freie Gemeinschaftsschule Quickborn

ESA (Erster allgemeinbildender Schulabschluss)


Solange die Freie Gemeinschaftsschule Quickborn noch nicht staatlich anerkannt ist, schreiben die Schülerinnen und Schüler unserer Schule die ESA-Prüfung als Externe Prüfung unter Aufsicht unserer Partnerschule, der Gemeinschaftsschule Rugenberge in Bönningstedt.


Wer nimmt teil?
Um die staatliche Anerkennung zu bekommen, nehmen alle Schülerinnen und Schüler, die an unserer Schule die 9. Klasse besuchen, an der Externen ESA Prüfung teil.


Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung zum ESA:
Zugelassen wird, wer
  • die Externe Prüfung höchstens einmal nicht bestanden hat,
  • noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben hat,
  • sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet hat. (Siehe Antrag auf Zulassung)


Wann und wie muss man sich für die Prüfung anmelden?
Der Antrag auf Zulassung zur externen Prüfung muss vollständig ausgefüllt bis zum 31.1. des Prüfungsjahres in der Gemeinschaftsschule Rugenberge eingegangen sein. (Nicht per Fax und nicht per E-Mail)

Folgende verpflichtende Unterlagen müssen für die Anmeldung abgegeben werden:

  • der "Antrag auf Zulassung zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses [ESA]"
    > PDF-Download des Antrags
  • das vollständig ausgefüllte Formular "Erklärung zum Antrag auf Zulassung zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses [ESA]"
    > PDF-Download der Erklärung
  • beglaubigte Kopie meines gültigen Ausweises oder:
    beglaubigte Kopie meiner Geburtsurkunde und Meldebescheinigung
  • tabellarischer Lebenslauf mit:
    - Darstellung des Bildungsweges
    - bisherigen beruflichen Tätigkeiten
    - einem aktuellen Porträtfoto
  • beglaubigte Kopien meiner Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der zuletzt besuchten Schulen sowie Nachweise über sonstige Ausbildungen

    Kopien von Ausweis, Geburtsurkunde, Meldebescheinigung und Zeugnis werden z.B. im Amt oder im Rathaus beglaubigt. Sie müssen jeweils das Original und die Kopie mitnehmen.

Welche Prüfungsbestandteile gibt es?
Die Prüfungen bestehen aus

  • zentralen schriftlichen Prüfungen in den Fächern:
    • Deutsch,
    • Mathematik und
    • Englisch (mit einem sprachpraktischen Teil).

  • mündlichen Prüfungen in drei Fächern:
    Die drei mündlichen Prüfungen können aus folgenden Fächergruppen gewählt werden. Aus jeder Gruppe muss mindestens 1 Fach gewählt werden:
    • Fächergruppe A:
      - Biologie
      - Chemie
      - Physik
      - Technik
      - Informatik
    • Fächergruppe B:
      - Geographie
      - Geschichte
      - Wirtschaft/Politik
  • Man kann eine weitere mündliche Prüfung beantragen, wenn Aussicht auf Verbesserung der Note aus der schriftlichen Prüfung besteht. Der Prüfungsausschuss kann eine weitere mündliche oder eine Projektarbeit in einem frei gewählten Thema mit anschließender Präsentation, Prüfung ansetzen, wenn er dies für erforderlich hält.


Wie kommt die Endnote zustande?

In dem Fach, in dem keine mündliche Prüfung stattfindet, entspricht die Endnote dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung. Liegt sowohl ein schriftliches als auch ein mündliches Ergebnis vor, werden beide Ergebnisse zu gleichen Teilen bei der Feststellung der Endnote berücksichtigt.


Wann ist der Abschluss erreicht?

Der Abschluss wird zuerkannt, wenn alle Endnoten mindestens „ausreichend“ sind oder eine Endnote „mangelhaft“ in nicht mehr als einem Fach durch eine Endnote „befriedigend“ oder besser ausgeglichen wird. Es darf kein Fach mit „ungenügend“ benotet sein. Dabei wird die Note für die Präsentation der Projektarbeit der Endnote eines Faches gleichgesetzt. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch eine gute ESA-Prüfung die 10. Klasse erreicht, kann die Projektarbeit für den MSA angerechnet werden. Sollte die Schülerin oder der Schüler sich dagegen entscheiden, so muss eine neue Projektarbeit angefertigt und präsentiert werden.


Wozu berechtigt der Erwerb des Abschlusses?

Mit dem Erwerb der Abschlüsse sind auch Versetzungsberechtigungen verbunden: Der Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses berechtigt zum Aufstieg in die Jahrgangsstufe 10, wenn die Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind und kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet wurde. 


Wann muss man die Schule verlassen?

Eine Schülerin oder ein Schüler muss die Schule verlassen, wenn sie oder er zweimal die Abschlussprüfung zum ESA nicht bestanden hat oder sie oder er die Abschlussprüfung zum ESA bestanden hat, aber die Qualifikation für den Wechsel in die 10. Klasse nicht ausreicht.


Kann man die 9. Klasse wiederholen?

Die 9. Klasse kann wiederholt werden, wenn man nicht an der ESA-Prüfung teilgenommen hat und nicht in die 10. Klasse versetzt wird, oder wenn man die ESA-Prüfung zum ersten Mal durchlaufen und zum ersten Mal nicht bestanden hat. Eine Wiederholung ist nicht möglich, wenn die ESA-Prüfung bestanden ist.