Freie Gemeinschaftsschule Quickborn

MSA (Mittlerer Schulabschluss)


Solange die Freie Gemeinschaftsschule Quickborn noch nicht staatlich anerkannt ist, schreiben die Schülerinnen und Schüler unserer Schule die MSA-Prüfung als Externe Prüfung unter Aufsicht unserer Partnerschule, der Gemeinschaftsschule Rugenberge in Bönningstedt.

Wer nimmt teil?

Um die staatliche Anerkennung zu bekommen, nehmen alle Schülerinnen und Schüler, die an unserer Schule die 10. Klasse besuchen, an der Externen MSA Prüfung teil.


Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung zum MSA:
Zugelassen wird, wer

  • die Externe Prüfung höchstens einmal nicht bestanden hat,
  • noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben hat,
  • sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet hat. (Siehe Antrag auf Zulassung)


Wann und wie muss man sich für die Prüfung anmelden?
Der Antrag auf Zulassung zur externen Prüfung muss vollständig ausgefüllt bis zum 31.1. des Prüfungsjahres in der Gemeinschaftsschule Rugenberge eingegangen sein. (Nicht per Fax und nicht per E-Mail)

Folgende verpflichtende Unterlagen müssen für die Anmeldung abgegeben werden:

  • der "Antrag auf Zulassung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses [MSA]"
    > PDF-Download des Antrags
  • das vollständig ausgefüllte Formular "Erklärung zum Antrag auf Zulassung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses [MSA]"
    > PDF-Download der Erklärung
  • beglaubigte Kopie meines gültigen Ausweises oder:
    beglaubigte Kopie meiner Geburtsurkunde und Meldebescheinigung
  • tabellarischer Lebenslauf mit:
    - Darstellung des Bildungsweges
    - bisherigen beruflichen Tätigkeiten
    - einem aktuellen Porträtfoto
  • beglaubigte Kopien meiner Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der zuletzt besuchten Schulen sowie Nachweise über sonstige Ausbildungen

    Kopien von Ausweis, Geburtsurkunde, Meldebescheinigung und Zeugnis werden z.B. im Amt oder im Rathaus beglaubigt. Sie müssen jeweils das Original und die Kopie mitnehmen.


Welche Prüfungsbestandteile gibt es?

Die Prüfungen bestehen aus

  • zentralen schriftlichen Prüfungen in den Fächern:
    • Deutsch,
    • Mathematik und
    • Englisch (mit einem sprachpraktischen Teil).

  • mündlichen Prüfungen in drei Fächern:
    Die drei mündlichen Prüfungen können aus folgenden Fächergruppen gewählt werden. Aus jeder Gruppe muss mindestens 1 Fach gewählt werden:
    • Fächergruppe A:
      - Biologie
      - Chemie
      - Physik
      - Technik
      - Informatik
    • Fächergruppe B:
      - Geographie
      - Geschichte
      - Wirtschaft/Politik
  • Man kann eine weitere mündliche Prüfung beantragen, wenn Aussicht auf Verbesserung der Note aus der schriftlichen Prüfung besteht. Der Prüfungsausschuss kann eine weitere mündliche oder eine Projektarbeit in einem frei gewählten Thema mit anschließender Präsentation, Prüfung ansetzen, wenn er dies für erforderlich hält.